Die Rüstungsbetriebe an der Porta-Westfalica
 

Im Juli 1943 erging ein Sondererlass Himmlers, der besagte, es soll damit begonnen werden zu prüfen, ob eine unterirdische Unterbringung von Produktionsbetrieben von rüstungswichtigen Industriezweige möglich wäre. Einen Monat später begannen die SS-Sonderinspektionen damit zu untersuchen, in wie weit bereits vorhandene Hohlräume für diesen Zweck genutzt werden könnten. Für diese Art der Unterbringung würden unter anderem in Frage kommen :

- Bergwerksstollen
- natürliche Höhlen
- Brauereikeller
- Eisenbahntunnel

Entsprechende Standorte sollten dann darauf hin geprüft werden in wie weit sie für eine entsprechende Unterbringung geeignet wären und welche Umbaumaßnahmen erforderlich wären. Wichtig waren dabei nicht nur der Umfang der Hohlräume, sondern ebenfalls die geologische Stabilität und die Möglichkeit der Tarnung. Die Sonderinspektion ließ dementsprechend eine Liste mit geeigneten Hohlräumen in Deutschland erstellen. Für den Bereich um die Porta Westfalica existierten einige geeignete Möglichkeiten zur Unterbringung solcher Bauwerke, die vor allem die Verwendung von Stollen der örtlichen Bergbauindustrie vorsahen. Das wichtigste Unterfangen der damaligen SS-Beauftragten war es, geeignete Standorte in Deutschland auszuwählen, die für unterirdische Produktionsanlagen genutzt werden konnten und mit geringem Zeit- und Arbeitsaufwand erschlossen werden konnten. Für diesen Zweck boten sich vor allem bereits vorhandene unterirdische Hohlräume an, die man mit geringem Aufwand umrüsten oder ausbauen konnte. Neben natürlichen Höhlen, wie sie zum Beispiel in verkarstetem Gelände vorkommen, waren bergbautechnische Betriebe oberstes Ziel. Im Raum Porta Westfalica wurde bereits seit dem Jahre 1856 intensiv Bergbau betrieben. Somit standen Hohlräume in großem Umfang an dieser Stelle bereits zur Verfügung. Ein weiterer Vorteil dieser Region waren die geologischen Gegebenheiten.

 

 
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